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   VGH Bayern, 16.03.2016 - 22 ZB 15.2447   

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https://dejure.org/2016,7394
VGH Bayern, 16.03.2016 - 22 ZB 15.2447 (https://dejure.org/2016,7394)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.03.2016 - 22 ZB 15.2447 (https://dejure.org/2016,7394)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. März 2016 - 22 ZB 15.2447 (https://dejure.org/2016,7394)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sicherstellung von Maßnahmen bzgl. Einhaltung des Werts der Lärmimmissionen der Außenanlage einer Realschule

  • rewis.io

    Erfolglose Nachbarklage wegen Lärmeinwirkungen durch eine Schule

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sicherstellung von Maßnahmen bzgl. Einhaltung des Werts der Lärmimmissionen der Außenanlage einer Realschule

  • rechtsportal.de

    Sicherstellung von Maßnahmen bzgl. Einhaltung des Werts der Lärmimmissionen der Außenanlage einer Realschule

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 21.09.2012 - V ZR 230/11

    Besitzschutz: Kraftfahrzeughalterhaftung auf Unterlassung eines Falschparkens auf

    Auszug aus VGH Bayern, 16.03.2016 - 22 ZB 15.2447
    Ist es bereits zu einer rechtswidrigen Störung der abzuwehrenden Art gekommen, spricht allerdings eine tatsächliche Vermutung dafür, dass insoweit Wiederholungsgefahr besteht (vgl. z. B. BGH, U. v. 12.12.2003 - V ZR 98/03 - NJW 2004, 1035/1036; U. v. 17.12.2010 - V ZR 46/10 - ZUM 2011, 333/336; U. v. 21.9.2012 - V ZR 230/11 - NJW 2012, 3781/3782).
  • BGH, 12.12.2003 - V ZR 98/03

    Anspruch des Grundstücksnachbarn auf Beseitigung eines nahe an der

    Auszug aus VGH Bayern, 16.03.2016 - 22 ZB 15.2447
    Ist es bereits zu einer rechtswidrigen Störung der abzuwehrenden Art gekommen, spricht allerdings eine tatsächliche Vermutung dafür, dass insoweit Wiederholungsgefahr besteht (vgl. z. B. BGH, U. v. 12.12.2003 - V ZR 98/03 - NJW 2004, 1035/1036; U. v. 17.12.2010 - V ZR 46/10 - ZUM 2011, 333/336; U. v. 21.9.2012 - V ZR 230/11 - NJW 2012, 3781/3782).
  • BGH, 17.12.2010 - V ZR 46/10

    Zulässigkeit der gewerblichen Herstellung und Verwertung von Filmaufnahmen von

    Auszug aus VGH Bayern, 16.03.2016 - 22 ZB 15.2447
    Ist es bereits zu einer rechtswidrigen Störung der abzuwehrenden Art gekommen, spricht allerdings eine tatsächliche Vermutung dafür, dass insoweit Wiederholungsgefahr besteht (vgl. z. B. BGH, U. v. 12.12.2003 - V ZR 98/03 - NJW 2004, 1035/1036; U. v. 17.12.2010 - V ZR 46/10 - ZUM 2011, 333/336; U. v. 21.9.2012 - V ZR 230/11 - NJW 2012, 3781/3782).
  • VGH Bayern, 06.02.2015 - 22 B 12.269

    Von einem Jugendspielplatz mit "Streetballanlage" ausgehende Lärmimmissionen

    Auszug aus VGH Bayern, 16.03.2016 - 22 ZB 15.2447
    Der beschließende Senat übt das durch die letztgenannte Vorschrift eröffnete Ermessen in Hauptsacheverfahren, in denen sich ein Drittbetroffener gegen Geräusche wendet, die von Spiel- oder Sportplätzen sowie von vergleichbaren Einrichtungen ausgehen, in gefestigter Spruchpraxis dahingehend aus, dass die "Bedeutung der Sache" für den Rechtsschutzsuchenden, sofern er sich nicht lediglich gegen zeitlich oder sachlich begrenzte, von der inmitten stehenden Einrichtung ausgehende Belästigungen wendet, in Anlehnung an die Empfehlung in der Nummer 19.2 in Verbindung mit der Nummer 2.2.2 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit mit 15.000,00 EUR veranschlagt wird (vgl. eingehend BayVGH, B. v. 6.2.2015 - 22 B 12.269 - juris Rn. 70 m. w. N.).
  • BVerwG, 25.01.2005 - 9 B 38.04

    Planfeststellung; Lärmschutz; Verkehrslärm; Schienenbonus; Erschütterungen;

    Auszug aus VGH Bayern, 16.03.2016 - 22 ZB 15.2447
    Mit der darin der Sache nach liegenden Rüge, das Verwaltungsgericht habe seine aus § 86 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 VwGO resultierende Pflicht verletzt, den Sachverhalt von Amts wegen aufzuklären, kann ein Beteiligter, der - wie bei den Klägern der Fall - bereits im ersten Rechtszug anwaltlich vertreten war, grundsätzlich nur dann durchdringen, wenn er in der mündlichen Verhandlung einen einschlägigen Beweisantrag gestellt hat (Seibert in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014 § 124 Rn. 191 m. w. N.; vgl. zur entsprechenden Rechtslage im Rahmen des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO z. B. BVerwG, B. v. 13.3.1992 - 4 B 39.92 - NVwZ 1993, 268; B. v. 25.1.2005 - 9 B 38.04 - NVwZ 2005, 447/449).
  • BVerwG, 13.03.1992 - 4 B 39.92

    Aufklärungspflicht - Gutachterliche Stellungnahme

    Auszug aus VGH Bayern, 16.03.2016 - 22 ZB 15.2447
    Mit der darin der Sache nach liegenden Rüge, das Verwaltungsgericht habe seine aus § 86 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 VwGO resultierende Pflicht verletzt, den Sachverhalt von Amts wegen aufzuklären, kann ein Beteiligter, der - wie bei den Klägern der Fall - bereits im ersten Rechtszug anwaltlich vertreten war, grundsätzlich nur dann durchdringen, wenn er in der mündlichen Verhandlung einen einschlägigen Beweisantrag gestellt hat (Seibert in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014 § 124 Rn. 191 m. w. N.; vgl. zur entsprechenden Rechtslage im Rahmen des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO z. B. BVerwG, B. v. 13.3.1992 - 4 B 39.92 - NVwZ 1993, 268; B. v. 25.1.2005 - 9 B 38.04 - NVwZ 2005, 447/449).
  • BVerwG, 28.05.2013 - 7 B 46.12

    Kostentragung bei Ausbau eines Bahnübergangs; Sachverhaltsaufklärung;

    Auszug aus VGH Bayern, 16.03.2016 - 22 ZB 15.2447
    Anders verhielte es sich nur dann, wenn sich eine Beweiserhebung von Amts wegen hätte aufdrängen müssen (vgl. z. B. BVerwG, B. v. 28.5.2013 - 7 B 46/12 - m. w. N.; Seibert in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014 § 124 Rn. 191 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 11.01.2013 - 22 B 12.2367

    Abwehranspruch gegen befürchtete Grundstücksbeeinträchtigung durch ein

    Auszug aus VGH Bayern, 16.03.2016 - 22 ZB 15.2447
    Diese Erwägungen sind geeignet, die Entscheidung selbstständig zu tragen, da ein Anspruch auf Unterlassen künftiger Beeinträchtigungen, wie ihn die Kläger im vorliegenden Rechtsstreit geltend machen, nach dem Rechtsgedanken des § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB voraussetzt, dass solche Beeinträchtigungen hinreichend nahe bevorstehen (BayVGH, U. v. 11.1.2013 - 22 B 12.2367 - juris Rn. 20; Baldus in Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl. 2013, § 1004 Rn. 289 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 22.02.2017 - 8 ZB 15.2159

    Planfeststellungsbeschluss zur Verlegung einer Staatsstraße - Eigentümerklage

    Eine bloße schriftsätzliche Beweisanregung macht einen Beweisantrag nach § 86 Abs. 2 VwGO jedoch nicht entbehrlich (vgl. nur BayVGH, B.v. 16.3.2016 - 22 ZB 15.2447 - juris Rn. 25 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 22.02.2017 - 8 ZB 15.2162

    Planfeststellungsbeschluss zur Verlegung einer Staatsstraße - Verbandsklage

    Eine bloße schriftsätzliche Beweisanregung macht einen Beweisantrag nach § 86 Abs. 2 VwGO jedoch nicht entbehrlich (vgl. nur BayVGH, B.v. 16.3.2016 - 22 ZB 15.2447 - juris Rn. 25 m.w.N.).
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